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Das Vorwort & Glosse aus dem Beepworld Newsletter

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Samstag, 24. Mai 2008

NEWSLETTER #138 vom 21.9.07

Von thofi, 12:38
 Es war ein Gebot der Klugheit: Apple/EMI machten es vor, dann folgten Universal und andere. Es wird zunehmend verzichtet auf das DRM, eine Art Kopierschutz, der das Weitergeben runtergeladener MP3 verhindern soll. Und es lohnt sich. ITunes hat nach dem Verzicht auf DRM die kostenpflichtigen downloads von Alben teilweise verdreifacht. Spiralfrog.com bietet gar völlig kostenlosen MP3 download an, legal, da werbefinanziert. Microsoft tanzt aus der Reihe: Sie bauen stattdessen ein patentgeschütztes Wasserzeichen in die vertriebenen MP3 ein, mit denen man sofort feststellen kann, von wem die Kopie illegal in Umlauf gebracht wurde.

Nicht jeder, der DRM ablehnt, ist ein böser Bube und will Songs illegal weitergeben. Das Misstrauen gegen DRM hat eher gute Gründe. Viele sind einfach davon genervt, für viel Geld Songs im Netz erworben zu haben, die dann stumm bleiben, wenn man nicht Abspielgeräte ganz bestimmter Hersteller vewendet.Laut einer neueren Umfrage von Forsa würden eine Million Deutsche online Musik kaufen, wenn sie denn generell ohne Kopierschutz wäre. Jeder neunte deutsche Internetnutzer, vorallem 14- bis 19-Jährige, kaufen Musik legal in Portalen wie dem iTunes Music Store oder Musicload mit steigender Tendenz. 75 Prozent der Musikhörer kaufen nach wie vor CDs. Aber noch immer kommt auf jeden legalen Download 14 unerlaubte. Die deutsche Musikwirtschaft versucht gegenzusteuern, indem sie, wie jetzt gerade wieder mit eDonkey geschehen, Tauschbörsenknoten per Gericht vom Netz nehmen läßt. Kompensiert werden die dramatisch sinkenden Umsätze beim CD Verkauf auf nur noch 1,7 Mrd. Euro in 2006 teilweise durch immer mehr Geld, das die Deutschen für Konzerttickets ausgeben; rekordverdächtige 2,88 Mrd. Euro werden 2007 angepeilt.

Gleichzeitig feiern Bands ungeahnte Erfolge, die sich ohne Plattenvertrag auf Youtubes präsentieren, und danach den Sprung in die kommerzielle Musikindustrie schaffen, also trotzdem nicht auf alten Zeitungen unter Brücken schlafen müssen.

Hier scheint sich der Königsweg für die Musikindustrie aber auch für uns User abzuzeichnen: das Internet nicht als Feind, sondern als Werbeplattform zu sehen, und den dadurch erlangten Bekanntheitsgrad der Künstler für live Konzerte nutzen und die Alben günstig, aber DRM-frei und dadurch vermehrt per download zu verkaufen, meint eurer thofi

GLOSSE:   Na, haben Sie wieder mal ein Glück gehabt. Freuen sich auf den Beginn der Arbeitswoche, um endlich in Ruhe all ihre Internetgeschäfte machen zu können, zu denen Sie am Wochenende wegen der vielen Freizeitaktivitäten nicht gekommen sind: die Banküberweisungen warten, die Xetra Börse hat eröffnet, Buchbestellungen harren, den MP3 download wollen sie starten, und den Simpsonfilm wollten Sie auch noch auf die Platte ziehen. Endlich im Büro, am Arbeitsplatz, surfen hier, surfen dahin, beantworten nur widerwillig störende Telefonate, und die Kollegen staunen über ihren Arbeitfeliß am Montag morgen, am Bürorechner, für die Firma! Für die Firma?

Da ist ihr Boss aber ganz anderer Meinung, der sich ihre online Zeiten mal angeschaut hat, und die Seiten, die Sie so in der Arbeitszeit angesurft haben. Aber haben Sie ein Glück, denn ihr Richter ist der Meinung, dass das nicht automatisch ein Kündigungsgrund ist, denn die private Nutzung des Internets ist in Ihrem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich verboten gewesen.

Übertrieben hat es dann aber ein Bauleiter, der nicht nur stundenlang während der Arbeitszeit Pornoseiten auf dem Bürorechner aufgerufen hat, sondern diese Zeiten dem Arbeitgeber auch noch als Überstunden in Rechnung gestellt hat. Das war denn doch dem Bundesarbeitsgericht zuviel Chuzpe, das in diesem Fall die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung bestätigt hat (Az. 2 AZR 200/06). Haben Sie ein Glück gehabt, dass Sie bei den langsamen downloads ihres Bürocomputers nicht die Zeit hatten, auf ihre Lieblingserotikseiten zu surfen.