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Das Vorwort & Glosse aus dem Beepworld Newsletter

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Samstag, 24. Mai 2008

Beepworld.de - NEWSLETTER #85 vom 18.08.04

Von thofi, 11:38

VORWORT

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Irren ist menschlich, deshalb vertrauen wir den Computern immer mehr essentielle Bereiche unseres Lebens an: ein Chip bremst für uns unser Auto in Notfällen, er landet unsere Flieger und startet vollautomatisch die todbringenden Raketen und Bomben in Richtung vordefinierte militärische Ziele. Er steht mit am Operationstisch, berechnet und steuert den Kurs unserer bemannten Raumkapseln, berechnet die Statik von Brücken und Hochhäusern, kontrolliert die gigantischen Geldströme weltweit und entscheidet, ob wir Geld am Automaten erhalten oder nicht (schließlich sind 1 Mio. Euro auf unserem Konto nichts weiter als ein paar winzige Magnetblasen auf der Festplatte eines Bankcomputers).
Denn der Computer ist unfehlbar. Wäre er wohl auch, wenn die zunehmend komplexer werdenden Programme nicht immer noch von Menschen entwickelt werden würden, und das wegen des Kostendrucks in immer kürzerer Zeit.
 
Beispiele gefällig? Durch Programmfehler zerstörte sich die teure europäische Trägerrakete Ariane 5 selber, weil sie das Programm der Ariane 4 verwendete. Die Marssonde Orbiter verglühte in zu großer Nähe zum Mars, weil mitarbeitende englische Techniker anders als die NASA nicht im metrischen System gerechnet hatten, sondern in Yards und pounds. Der Airbus des Lufthansaflugs LH 2904 bremste nicht vollautomatisch, weil bei der Schlechtwetter-Landung auf zunächst nur einem Fahrwerk die per Programm vorgegebene Mindestbelastung des Fahrwerks von 12 Tonnen zur Notbremsung nicht erreicht war und tötete beim Hinausschießen über die Landebahn 2 Menschen.
 
Im Schnitt muss man pro 1000 Codezeilen mit etwa 5 Fehlern rechnen, so Experten des Fraunhoferinstituts FIRST in Berlin. Eine künftige Vervielfachung der Programmcodezeilen wird durch eine Verbesserung der Qualitätskontrolle im selben Zeitraum um selbst 20% bei weitem nicht kompensiert. Handysoftware besteht aus ca. 200.000 Programmzeilen, Windows XP bereits aus ca. 45 Mio. Das erklärt sicher so manches.
 
Vielleicht ist bei unserem ungebremsten Vertrauen in die Computerisierung unserer Gesellschaft gelegentlich doch ein wenig Skepsis angebracht.
Denken Sie daran, wenn Sie das nächste Mal einen Flieger besteigen,
 
meint Euer thofi
GLOSSE
Und Sie meinen also, Bescheid zu wissen. Sie als erfahrener PC-Crack, alter Hase, ihnen kann doch keiner mehr was vormachen? Na, schaun mer mal, stellen wir doch mal eine ganz einfache Frage.
Sie haben also eine DVD oder CD Sammlung und wollen davon Sicherheitskopien machen. Halt, gelogen. Sie wollen ihren Freunden eine billige Kopie zukommen lassen, oder ist Ihnen schon jemals eine originale DVD oder CD verreckt?
Egal, dürfen Sie das? Laut neuem Urheberechtsgesetz: ja, eine Privatkopie dürfen Sie ziehen, wenn Sie der Besitzer des Originals sind, aber nur, wenn ihre Scheibe keinen Kopierschutz aufweist, denn den zu umgehen ist wiederum illegal.
 
Aber ihre alte geknackte CD- Sammlung, müssen Sie die jetzt wegwerfen? Nein, alles vor dem neuen Gesetz kopierte bleibt straffrei, auch die alten Knackprogramme, nur anwenden dürfen Sie die nicht auf neue Silberlinge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden.
Soweit noch alles klar bei Ihnen?
Verkauf, Einfuhr und Produktion der Knackprogramme in Deutschland wird mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft. Na, dann hätten Sie ja endlich mal Zeit, ihre riesige MP3 Sammlung in Ruhe anzuhören. Äh, oder gelten der Besitz der damals vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bei Kazaa runtergeladenen Songs als illegal? Aber legal jedenfalls sind die Verwendung von 1:1 Kopierprogrammen. Die dürfen nur keinen Schutz, z.B. denn CSS Schutz bei Filmen, aushebeln, was sie aber auch in der Regel nicht tun. Dezente Hinweise auf kleine Ergänzungsprogramme, die es überall kostenlos im Internet gibt, reichen ja aus, um trotzdem den Verkauf anzukurbeln. Oder man besorgt sich gleich das Programm Freeware DVD Decrypter, das den CSS-Schutz umgeht, oder DVD regio free, das sogar die Regionalinfo entfernt, dafür aber gegen das Gesetz verstößt, wenn es, ja wenn es von einem deutschen Hersteller angeboten wird. Aber der taiwanesische Hersteller schert sich wenig um deutsches Copyrightgesetz und warnt nicht mal die deutschen Käufer, dass diese damit illegal handeln. Es sei denn, sie hätten ihren Wohnsitz z.B. in der Schweiz, oder geben das zumindest bei der Bestellung an, mehr oder weniger deutlich aufgefordert dazu vom Vertreiber.
Das kommerzielle Superknackprogramm Any DVD wurde (offiziell) in die Karibik an Slysoft verkauft und wird jetzt über das Netz per download vertrieben. Was schert die Karibik das deutsche Gesetz. Und die deutsche Konkurrenz G Data mit ihrem Flaggschiff DaViDeo? Die verkaufen in der BRD brav die legale Version ohne Knackfunktion, aber klären in großen Anzeigen detailliert darüber auf, mit welchen zusätzlichen Patches aus dem Internet böse Raubkopierer ihr DaVidDEo nutzen, um sämtlichen modernen Kopierschutz zu umgehen.
Na spätestens jetzt wissen Sie doch alles. Jetzt die ultimative Frage: Dürfen Sie mit einem taiwanesischen Hackprogramm in die Schweiz fahren und sich dort eine deutsche DVD kaufen, um die gehackt zu kopieren und dann in Deutschland auf ihrer heimischen Anlage abzuspielen?
Sehe ich da etwa große glänzende Perlen auf Ihrer Stirn? Nicht verzweifeln, ein typisch deutsches Gesetz halt, das neue Urheberrechtsschutzgesetz.