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Samstag, 24. Mai 2008

NEWSLETTER #137 vom 17.8.07

Von thofi, 12:35
 Das russischen Online-Musikportals allofmp3.com ist von russischen Gerichten vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen worden. Allofmp3 hat ganze Alben zu 2 bis 3 Euro verkauft, Gesamtumsatz bisher 30 Mio. US $, ohne dass die Künstler oder die Plattenlabels auch nur einen einzigen Cent daran verdient hätten. Die Begründung? Das Angebot verstoße nicht gegen russisches Recht. Die internationale Plattenindustrie ist sauer – zu Recht, wie wir meinen.

Jeder, der dieses Urteil mit klammheimlicher Freude begrüßt, sollte sich überlegen, was das langfristig bedeutet. Ohne Markt, d.h. ohne Käufer gibt es in einer „freien“ Marktwirtschaft bald auch kein Angebot mehr. Die Alternative wäre selber singen.

Haben also die Urheber immer das Recht, um jeden Preis unbezahlte Kopien zu verhindern? Bei der Sammelklage der amerikanischen Fernsehsender gegen Google, Streitwert rund 1 Mrd, US$, soll Google mit seinem Videoportal youtube gezwungen werden, technisch zu verhindern, was nicht wirklich zu verhindern ist: dass User Sendungen mitschneiden und auf youtube wiedergeben. Das Internet mit seinen unendlichen Möglichkeiten des Kopierens auf Knopfdruck ist nun mal in der Welt, da kann man nicht mit Urheberrechtsgesetzen der Postkutschenzeit ran gehen. Da Google die Länge der youtube-Videos ohnehin auf 10 Minuten begrenzt hat, ist es einfach nicht mehr zeitgemäß, diese gerichtlich unterbinden zu wollen. Die Kosten für den technischen und personellen Aufwand, um solche Rechtsverletzungen aufzuspüren und zu verhindern, ist größer als der erst noch nachzuweisende wirtschaftliche Schaden, der den Sendern durch solche kurzen Videoschnipsel auf youtube entsteht.

Etwas praxisgerechter ist da schon die Reform des Urheberrechts in Deutschland gelungen, die vor kurzem im Bundestag verabschiedet wurde. Privatkopien von CDs und DVDs bleiben erlaubt - wenn dafür kein Kopierschutz geknackt werden muss. Zieht allerdings ein privater User mehrere CD-Kopien für Freunde von Freunden ist er dran, auch völlig ohne gewerbliche Absicht. Er wird dann gleich behandelt wie ein Krimineller, der Massenkopien zieht um sie zu verkaufen. Damit werden ganze Schulhöfe kriminalisiert.

Den gewerblichen Raubkopierern muss zum Schutz des geistigen Eigentums, ohne den sich keine kreative künstlerische Arbeit mehr lohnt, gesetzlich der Riegel vorgeschoben werden. Die zeitgemäße Praxis von Millionen von privaten Surfern im Internet, sich dort auch mal per Knopfdruck an künstlerischen Werken anderer zum eigenen Gebrauch zu bedienen, darf dagegen nicht kriminalisiert werden, meint eurer thofi

GLOSSE: Ja da haben wir es doch wieder. Sie glauben einfach alles, nur weil es gedruckt irgendwo steht. Sie glauben an UFOs, an eine Mondlandung der Amerikaner und daran, dass der 11.Sept. von der Bush-Regierung selber inszeniert wurde.

Nein, habe ich Sie verwechselt? Verzeihung, dann war das ein anderer Leser. Ach ja, Sie waren ja derjenige, der seit langem keiner Institution mehr traut, nur noch Wikipedia. Zig Millionen Menschen, die daran mitarbeiten, können nicht irren, sagen Sie, steckt ja auch kein kommerzielles Interesse dahinter. Würden Sie es aber glauben, wenn ich Ihnen sage, dass man „anonymen“ Veränderungen bei Wikipedia auf die Spur gekommen ist, die aufdecken, warum bestimmte positive Artikel über die Scientology Sekte dort so häufig sind, warum die Tankerunfallschilderung von Exxon Valdez so sanft daher kommt, warum die Nebenwirkungen eines Medikaments von AstraZeneca so geringfügig dargestellt werden, oder warum der Konzern Dow Chemicals trotz Bhopal, Agent Orange und undichter Brustimplantate gar nicht so schlecht bei Wikipedia wegkommt? Würden Sie es mir denn glauben, wenn ich schriebe, dass ein studentisches Softwareprogramm die IP Daten zurück zu den Urhebern solcher unerklärlichen Änderungen bei Wikipedia zurückverfolgt hat, und jedesmal Mitarbeiter der betroffenen Firmen dafür ausfindig machen konnte? Das glauben Sie mir nicht? Das ist ja auch zu unglaublich, deshalb aber nicht unwahr.