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Das Vorwort & Glosse aus dem Beepworld Newsletter

aus dem seit 10 Jahren erscheinenden Beepworld Newsletter



http://www.Beepworld.de - NEWSLETTER #48 vom 08.9.02

Von thofi, 24.05.2008, 10:59

VORWORT

Wie schnell kann man als unbescholtener Bürger vor dem Kadi landen? Fußgängerampel bei Rot überfahren? 100 gefahren, wo wegen Schulkinder nur 30 gefahren werden darf? An der Tankstelle einmal vergessen zu bezahlen? Da hat man ja noch Verständnis für eine Strafe, aber in Zukunft teuer abgemahnt werden können, mit Androhung eines Prozesses, weil man als Homepagebesitzer kein oder ein fehlerhaftes Impressum auf seiner Homepage hat? Da hört jedes Verständnis für Europa auf. Impressum, also die Angaben über den Verantwortlichen der Seite mit Adresse, das ist das meistdiskutierte Thema in allen Foren im Moment. Die Wogen gehen hoch. Aufgrund von umfangreichen Gesetzesänderungen des Teledienstegesetz (TDG) zu Beginn des Jahres entsprechen viele Seiten nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Bisher war klar: Impressumpflicht nur für gewerbliche Webauftritte, rein private Homepages sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Aber weder, was das Impressum wirklich enthalten muss, noch unter welchen Bedingungen neuerdings auch private Seiten ein Impressum haben müssen, sagt die Gesetzesnovelle eindeutig. Was wirklich Recht ist, weiß man, wie so oft, erst vor Gericht nach der Urteilsverkündung. Die Meinungen in diversen Zeitschriften reichen von „Impressum muss sein, allein schon ein Gästebuch oder ein eigener kommerzieller Banner reicht, über „nur wenn die private Seite auf Dauerhaftigkeit angelegt ist“ bis zum rigiden „Private Seiten bleiben von der Impressumspflicht ausgenommen“.
Das hindert viele unsägliche Abmahnvereine oder darauf spezialisierte Anwälte nicht daran, die Unsicherheit vieler Privatpersonen zu nutzen und pompöse Abmahnbriefe zu verschicken, eine gefährlich klingende Unterlassungserklärungen zur Unterschrift gleich dazu. Eine Überweisungsquittung zu rund 550 € liegt auch dabei, man will es seinen Opfern ja bequem machen. Wer da erschreckt zahlt, handelt meist voreilig. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine private, nicht gewerbliche dienende Homepage wegen fehlendem Impressum vor Gericht verurteilt wurde. Diverse Urteile existieren aber, wo gewerbliche Dienste im Internet für ein falsch formuliertes Impressum zur Kasse gebeten wurden, z.B. eine Seite, die Lottospieltipps gegen Entgeld an eine Lottogesellschaft weiterleitete (AZ 6 U 200/01 OLG Karlsruhe).
Unsere Meinung: Internetseiten sind ohnehin für die Öffentlichkeit angelegt, dann sollte man sich auch als Autor öffentlich zur Verantwortung zu seiner privaten Seite bekennen, also freiwillig ein Impressum aufnehmen. Damit ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wie ein solches Impressum richtig aussehen muss, erfährt man hier:
www.digi-info.de/webimpressum
Dass auch große Firmen den Bogen noch nicht richtig raus haben, vermeldet die Internet World in seiner neuen Oktoberausgabe: Die Deutsche Telekom hatte ein deutlich fehlerhaftes Impressum, als die Redakteure für den Artikel recherchierten.
Tröstlich, meint euer thofi
GLOSSE
Sie lassen sich doch auch gerne mal unterhalten, stimmt´s? Am Liebsten schauen Sie zu, wenn andere sich abstrampeln müssen und Sie bequem vom Fernsehsessel aus ihre Wertungen abgeben können. Boxkämpfe eignen sich dafür besonders, früher waren es Gladiatorenfights und heute: Das Duell!
Nicht, dass Sie auch nur einem der beiden Kandidaten einen Gebrauchtwagen abkaufen würden. So hoch wollen wir es gar nicht aufhängen, es geht doch nur um die Zukunft Deutschlands.
Wer soll die Missstände die nächsten 4 Jahre verwalten, war eher die Frage. Unsere Meinung zum Programm des Herausforderers und des Amtsinhabers? Keine Ahnung, wir haben ja nicht hingehört, nur hingesehen, schließlich heißt es Fernsehen und nicht Fernhören. Aber spielt das eine Rolle? Lassen Sie uns raten. Es wurde vor allem über gebrochene Versprechungen bezüglich der Arbeitslosigkeit geredet und darüber, ob sich der jeweils andere im Kadavergehorsam an der Seite der USA gegen Irak nicht noch übertreffen lässt. Wir vermuten, es wurde NICHT geredet über eine dramatisch alternde Bevölkerung, über eine völlig geänderte Sicherheitslage seit dem 11. Sept., und wie das Land von Jahrzehnte herrschenden Verkrustungen und abblockenden Besitzstandswahrern befreit werden kann.
Aber wir haben ja nur hingeschaut: Auf den selbstsicheren Herausforderer, der sich nicht traute, seinen krampfhaften Griff um das Pult auch nur einmal zu lösen, und auf den überlegenen Amtsinhaber, bei dessen charmantem lockeren rundum-sorglos Lächeln man fast vergessen konnte, dass nicht er allein, sondern vor allem seine Koalition die nächsten 4 Jahre das Land regieren soll.
Tut uns leid, wir können ihnen also auch keine Hilfe geben, wen Sie denn nun am 22. Sept. wählen sollen. Natürlich empfehlen wir jedem, zur Urne zu gehen, aber nötig, nötig ist es eigentlich nicht, denn wir kennen das Ergebnis ja schon. Woher? Na, von der Börse. Schon im letzten Wahlkampf hatten pfiffige Broker eine Internetseite erstellt, über die man mit echtem Geld online Aktien kaufen und verkaufen konnte. Statt Telekom oder Siemens lauten die auch bei dieser Wahl wieder auf SPD, CDU, usw. Wer nach der Wahl noch die richtigen Aktien in den Händen hält, bekommt einen entsprechenden Gewinn ausgezahlt. Der Kurs als % der Wählerstimmen der jeweiligen Aktien spiegelt zu jedem Zeitpunkt das momentane Vertrauen der Mitspieler in die jeweiligen Wahlchancen der Parteien wider.
Peinlich für die etablierten Wahlprognoseinstitute bei der letzten Wahl: Die Kurswerte kamen dem echten Wahlergebnis am Nächsten. Ich oute mich jetzt mal: Trotzdem ist mir ein echter Boxkampf lieber als ein simulierter auf dem PC.

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